Die Schulpflegschaft

Die Schulpflegschaft vertritt die Interessen aller Eltern der Schule gegenüber der Schulleitung bei der Gestaltung der Bildungs- und Erziehungsarbeit. Die Mitglieder der Schulpflegschaft sind die gewählten Vorsitzenden der Klassenpflegschaften und den Stellvertreterinnen/Stellvertretern.

Die Schulpflegschaft wählt eine/n Vorsitzende/n sowie eine/n Vertreter/in.

 

Die Wahl der/des Vorsitzenden der Schulpflegschaft findet am _____________ statt.

 

Sie arbeiten eng mit der Schulleitung zusammen und beraten über alle wichtigen Angelegenheiten der Schule. Zudem sind sie gewählte Mitglieder der Schulkonferenz, die das wichtigste Gremium der Schule darstellt. Hier arbeiten Elternvertreter, Lehrervertreter und die Schulleitung zusammen.

 

Alle Eltern sind herzlich eingeladen, bei Fragen, Anregungen, Wünschen etc. Kontakt zur Schulpflegschaft aufzunehmen, z. B. über die jeweilige Klassenpflegschaft.

 

Vertreterinnen und Vertreter der Schulpflegschaft im Schuljahr 2023/24: